Brandschutzhelfer Ausbildung
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Wir schulen auch Brandschutz und Evakuierungshelfer in einem Kurs ohne Preisaufschlag.
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Brandschutz-Aufgaben und -pflichten interessieren Sie?
Unternehmen sind verpflichtet, Personen zu benennen, die im Notfall dafür zuständig sind, Erste Hilfe zu leisten, einen Brand zu bekämpfen oder eine Evakuierung einzuleiten. Diese müssen in Gefahrensituationen die Ruhe bewahren sowie souverän und verantwortungsbewusst handeln können. Brandschutz Koch führt daher sowohl die Brandschutzhelfer-Ausbildung als auch die regelmäßig erforderlichen Fortbildungen durch.
Gesetzliche Grundlage sind § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände") sowie die DGUV Info 205-023. Daher sind Brandschutzhelfer in jedem Unternehmen vorzuhalten. Die so genannte "Fünf Prozent Regel" vermittelt leider eine scheinbare Sicherheit. In Kitas, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Kinder-, Jugend- und Familienhilfen und vielen anderen Unternehmen sind nahezu 100 % der Mitarbeiter zu schulen.
Es muss sich immer eine ausreichende Anzahl Brandschutzhelfer (m/w) im Betrieb befinden, die im Notfall dafür zuständig sind, einen Brand zu bekämpfen und / oder eine Evakuierung durchführen zu können. Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Urlaub und Krankheit zu berücksichtigen. Praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen gehören zur fachkundigen Unterweisung (Löschübungen) dazu.
Brandschutz Koch bietet den praxisorientierten Brandschutzhelfer-Kurs als dreistündiges Seminar an. Dabei umfasst die Schulung zum Brandschutzhelfer (m/w) auch eine Feuerlöschübung mit Handfeuerlöschern.
Inhalte der Brandschutzhelfer Ausbildung
- Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes
- Physikalisch-chemische Grundlagen der Verbrennung und des Löschens
- Vorbeugender Brandschutz in Gebäuden
- Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Brandschutzes
- DIN 14096: Brandschutzordnung, Teil A bis C
- Brandmeldeeinrichtungen und Kennzeichnung
- Abwehrender Brandschutz: Verhalten im Brandfall und Brandbekämpfung mit Feuerlöschern
- Personenbezogene Gefahren durch Brände und persönliche Schutzmaßnahmen
- Rettung von Personen, Einleitung der Evakuierung von Gebäuden und Rettungswege
- Alarmierung sowie Einweisung und Unterstützung der Hilfskräfte (z. B. Feuerwehr)
- Feuerlöschübung (praktische Unterweisung)
Brandschutzhelfer-Aufgaben
Wie der Name bereits vermuten lässt, gehört es zu den Brandschutzhelfer-Aufgaben im Falle eines Brandes zu unterstützen und die Situation zu sichern. Dies muss nicht zwingend mit der selbstständigen Löschung eines Feuers verbunden sein, sondern schließt ebenfalls die Hilfe und Organisation der Evakuierung des Unternehmens ein.
Zudem dient die fachkundige Person ebenfalls als Ansprechpartner (in) für die Feuerwehr und hilft bei der Prävention von Bränden. Dazu zählen auch die Unterstützung des (der) Brandschutzbeauftragten sowie die Kontrolle von Arbeiten, die in Zusammenhang mit Feuergefahr stehen. Der Brandschutzhelfer (in) beurteilt dabei kontinuierlich die Betriebsabläufe im Unternehmen und sucht nach Verbesserungsmöglichkeiten, um potentielle Gefahrenquellen zu identifizieren und zu entschärfen.
Um den Brandschutzhelfer-Aufgaben gerecht werden zu können, besteht die Notwendigkeit einer entsprechenden Ausbildung. Brandschutzhelfer-Weiterbildungen vermitteln neben theoretischen Kenntnissen auch praktisches Wissen.
Schulungen für den Escape Chair.
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