Gaststätten

Für jeden Betrieb sind Brandschutzhelfer in ausreichender Zahl zu bestellen und auszubilden. Dazu verpflichten die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung( DGUV Vorschrift 1und DGUV Information 205 - 023 ) sowie die ASR A 2.2

BGR 110 Arbeit in Gaststätten

Der Unternehmer hat die Versicherten über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren, sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung vor ihrer Beschäftigung und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich zu unterweisen. Die Unterweisung erstreckt sich unter anderem auch auf den Alarm-, Flucht- und Rettungsplan sowie auf die Benutzung der zur Verfügung gestellten persönlichen Schutzausrüstung.

Gaststättenbau-Richtlinien
§ 25, Absatz 3: Das Betriebspersonal ist mindestens einmal jährlich über die Brandschutzordnung zu belehren.