Hotel- und Beherbungsstätten

Für jeden Betrieb sind Brandschutzhelfer in ausreichender Zahl zu bestellen und auszubilden.

Dazu verpflichten die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung( DGUV Vorschrift 1und DGUV Information 205 - 023 )  sowie die ASR A 2.2

Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten (BauO NRW) vom 17.11. 2009

1. Die Betriebsangehörigen sind bei Beginn des Arbeitsverhältnisses und danach mindestens einmal jährlich über:
     ➢ Die Bedienung der Alarmierungseinrichtungen und der Brandmelder zu unterweisen und
     ➢ Die Brandschutzordnung und das Verhalten bei einem Brand zu belehren

VdS-Richtlinie 2.007

Absatz 2.4:
In Betrieben bis zu 100 Betten ist geeignetes Personal in der Handhabung von Löschgeräten zu unterweisen. Bei Betrieben mit mehr als 100 Betten ist eine in der Löschtaktik besonders unterwiesene Gruppe von Personen, vorzugsweise Stammpersonal, für erste Lösch- und Rettungsmaßnahmen aufzustellen.