Betreiber Industriebau

Für jeden Betrieb sind Brandschutzhelfer in ausreichender Zahl zu bestellen und auszubilden. Dazu verpflichten die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung( DGUV Vorschrift 1und DGUV Information 205 - 023 ) sowie die ASR A 2.2 "Maßnahmen gegen Brände".

Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau
Industriebaurichtlinie vom 28.05.2001 – II A 5 – 190.4

1. Der Betreiber eines Industriebaus mit einer Summe der Geschossflächen von insgesamt mehr als 5.000 qm hat einen geeigneten Brandschutzbeauftragten zu bestellen:
     ➢ Die Betriebsangehörigen sind bei Beginn des Arbeitsverhältnisses und danach in Abständen
        von höchstens 2 Jahren über die Lage und die Bedienung der Feuerlöschgeräte, der
        Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen sowie über die Brandschutzordnung zu
        belehren.