Arztpraxen

Arztpraxen

Brandschutzhelfer müssen immer anwesend sein.

Schichtbetrieb oder Abwesenheit (Ferien, Krankheit, Personalwechsel, etc.)

müssen berücksichtigt werden, damit sich immer eine ausreichende Anzahl an Brandschutzhelfern im Betrieb befinden.

Die praktische Übung mit Feuerlöschern gehört zur fachkundigen Ausbildung und ist verpflichtend. Wir verfügen über modernste Übungsgeräte.

ASR A2.2 Arbeitsstättenregel ist einzuhalten.

 

Für jeden Betrieb sind Brandschutzhelfer in ausreichender Zahl zu bestellen und auszubilden. Dazu verpflichten die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 1 und DGUV Information 205 - 023)

Brandgefahren stellen eine ernste Bedrohung dar. Neben den Haftungsrisiken, die existenzbedrohende Folgen haben können, bestehen im Brandfall Gefahren für das Praxispersonal und die Patienten. Daher müssen vorsorglich geeignete Maßnahmen getroffen werden, um Schäden zu verhindern.

Der Arzt ist als Arbeitgeber gemäß § 12 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet, die Mitarbeiter regelmäßig (mindestens 1x jährlich) über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterweisen zu lassen. Eine fehlende Brandschutzschulung kann auch haftungsrechtliche Folgen haben.

Die wenigsten Menschen haben je einen Feuerlöscher in der Hand gehalten, geschweige denn benutzt. Mitarbeiter in Arztpraxen müssen regelmäßig Brandschutzschulungen besuchen. Dazu gehört auch der Umgang mit Feuerlöschern. Auf mögliche Gefahren bei dem Einsatz von CO²- bzw. Pulverlöschern muss hingewiesen werden Denn im Ernstfall ist zu wenig Zeit, um sich intensiv mit der Gebrauchsanweisung auseinanderzusetzen. Ein wichtiges Kriterium für die Brandgefahr ist beispielsweise, ob die Praxisärzte ambulant operieren. Denn sobald Patienten in der Praxis narkotisiert werden, gelten besondere Vorschriften für den Brandschutz. Schlafende Patienten können sich schließlich nicht selbst retten.

Wenn es zur Rauchentwicklung kommt, gibt es klare Verhaltensregeln. Damit die Löschversuche Aussicht auf Erfolg haben, müssen Mitarbeiter von Arztpraxen jährlich im Umgang mit Feuerlöschern geschult werden.

Wir bilden ihre Mitarbeiter bei Ihnen in der Praxis aus, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

 

Brandschutz Koch