Für jeden Betrieb sind Brandschutzhelfer in ausreichender Zahl zu bestellen und auszubilden. Dazu verpflichten die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung( DGUV Vorschrift 1und DGUV Information 205 - 023 )
Brandschutzunterweisung
Nach den Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes, den berufsgenossenschaftlichen Regelungen der BGV A1, allgemeine Vorschriften, sowie den einschlägigen Verordnungen sind die Beschäftigten in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal im Jahr, über Sicherheit- und Gesundheitsschutz sowie über die Gefahren, die bei ihrer Tätigkeit auftreten, zu unterweisen. Die Unterweisungen müssen mündlich und arbeitsplatzbezogen erfolgen. Die Unterweisung ist zu dokumentieren, außerdem soll der Einsatz von Feuerlöschern und Löschdecken geübt werden.
VdS-Richtlinie 2226 7.7
Das Personal ist mindestens einmal jährlich über die Brandschutzmaßnahmen zu unterrichten. Außerdem soll der Einsatz von Feuerlöschern und Löschdecken geübt werden.