Veranstaltung | Selbsthilfekräfte für den Brandschutz |
Buchungshinweis | Sie wünschen ein individuelles Angebot für Gruppen oder Inhouse-Schulungen, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Wir bieten die Möglichkeit, die Schulung in unserem Seminarhotel in Dortmund durchzuführen. |
Zielgruppe | Mitarbeiter, welche in Ihrem Betrieb oder Verkaufsstätte zu Selbsthilfekräften benannt werden sollen. |
Warum Sie teilnehmen sollten | Selbsthilfekräfte für den Brandschutz sind nach der Verkaufsstättenverordnung ab 2.000 m² Verkaufsfläche vorgeschrieben. |
Dauer | Nach Absprache |
Termin | Nach Absprache |
Preis | Wir erstellen Ihnen entsprechend Teilnehmerzahl und Aufwand ein individuelles Angebot. |
Rechtliche Grundlagen | - Verkaufsstättenverordnung § 24 - Krankenhausbauverordnung § 36 - Arbeitsschutzgesetz § 10 - BG-Vorschrift A1 ( § 22 BGV A1) |
Voraussetzungen | Keine |
Abschluss | Teilnahmebescheinigung |
Inhalte | - Bedeutung des Brandschutzes - Besondere Risiken im Betrieb - Aufgaben der Selbsthilfekräfte - DIN 14096 Brandschutzordnung Teil A - C - Evakuierung von Gebäuden - Pflichten der Betreiber, Veranstalter - Besucherplätze und Rettungswege nach dem Bestuhlungsplan - Feuerlöschstrategien - Kennzeichen und Verbotsschilder - Praktische Übung im Umgang mit Handfeuerlöschern - Wir benutzen ausschließlich ökologische und somit rückstandsfreie Übungsgeräte. |
Kompetenz | Wir stehen für Erfahrung und Zuverlässigkeit in der Aus- und Weiterbildung. |
Veranstalter | Brandschutz Koch |
Ansprechpartner/in | Peter Koch Telefon: 0177 4504840 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |